Praktika
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Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wegen der Änderung der Vorschriften über die Praktikumsorganisation beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und seinen diplomatischen Vertretungen es ab dem 30. Mai 2011 möglich ist, sich für folgende Praktika zu bewerben:
- Studienpraktika bereits ab dem 3. Studienjahr, - Absolventenpraktika für Personen, die eine postlyzeale Fachmittelschule oder eine Hochschule absolviert haben, - Berufspraktika für Schüler postlyzealer Fachmittelschulen (nur in der Zentrale des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten), - Volontariat, - Praktika des Arbeitsamtes - für Arbeitslose, die im Arbeitsamt angemeldet sind.
Personen, die sich um Praktika oder ein Volontariat beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten oder seinen diplomatischen Vertretung im Ausland bewerben, werden gebeten sich mit den folgenden Rechtsvorschriften vertraut zu machen:
Verordnung Nr. 13
Schicken Sie uns bitte vollständige Bewerbungen, auf entsprechenden Bewerbungsformularen, spätestens 45 Tage vor dem geplanten Praktikum/Berufspraktikum/Volontariat:
Im Falle der Zentale des Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten an die Adresse des Berufsentwicklungszentrums: Centrum Rozwoju Zawodowego MSZ, ul. Bagatela 14, 00 - 585 Warszawa oder elektronisch an: elzbietamailto:elzbieta.nowak@msz.gov.plpl
Im Falle der diplomatischen Vertretungen im Ausland, per Post oder elektronisch an die Adresse der ausgewählten Vertretung im Ausland
Bei der Bewerbung auf elektronischem Wege haben Personen, die sich für das Praktikum qualifiziert haben, die Urschriften der Bewerbungsunterlagen spätestens zu Beginn des Praktikums/Berufspraktikums/Volontariats einzureichen.
Ausführliche Informationen erteilt:
El¿bieta Nowak 22 455 52 02
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